Richard-Wagner-Straße 42+44

Energetische Modernisierung

Das Objekt wurde im Jahr 2006 modernisiert. Die Kellerdecke, die Fassade und das Dach wurden wärmegedämmt. Das Dach, die Aufzüge, die Fenster, die Rollläden, die Fliesen in den Küchen, Fluren und Bädern sowie die Elektro- und Sanitärinstallationen wurden erneuert. Der Heizkessel wurde ebenfalls erneuert und von Öl auf Gas umgestellt. In diesem Zuge ist die Warmwasserversorgung erneuert und in die zentrale Heizungsanlage eingebunden worden. Es wurden 18 verglaste Balkone angebaut und die vorhandenen Loggien verglast.

Der Brandschutz des Hauses ist verbessert und das Dachgeschoss des Hauses ausgebaut worden. Hier sind vier neue Wohnungen entstanden, so dass sich die Wohnungsanzahl auf 52 erhöhte und sich die Gesamtwohnfläche auf 3.838 m² vergrößerte.

Die gesamte Außenanlage wurde nach Abschluss der Arbeiten am Haus neu gestaltet und zusätzlich sind Garagen errichtet worden.

Das Objekt vor und nach der Baumaßnahme


Dachgeschoss vor und nach Ausbau

Modernisierung der Wohnungen

Die gesamte Haustechnik innerhalb der Wohnungen, also die neue Elektrounterverteilung mit Sicherungskasten im Flur der Wohnung, die Sanitär- und Heizungsleitungen sowie die Sanitärobjekte wurden erneuert.

Die Modernisierung der Wohnungen erfolgt in der Regel im bewohnten Zustand. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen unserer Planer und der ausgeklügelten Terminpläne, gelingt es durch gleichzeitige Arbeiten in übereinander liegenden Wohnungen, die Belastungen für die Mieter möglichst gering zu halten.

Energiekennwert

Der Energiekennwert des Gebäudes konnte durch die energetische Modernisierung im Jahr 2006 von 176,41 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche für das Jahr 2004 um ca. 59 % auf 73,10 kWh/m² Gebäudenutzfläche im Jahr 2014 gesenkt werden.

Energieverbrauch

Der Verbrauch von 626.570,00 kWh im Jahr 2004 wurde um ca. 54% auf 286.019 kWh im Jahr 2014 gesenkt.

CO2-Emission

Die CO2-Emission sind von 174,68 Tonnen im Jahr 2004 auf 70,65 Tonnen im Jahr 2014 um 59% gesenkt worden.

Nebenkosten

Die gesamten Modernisierungskosten betrugen 2.333.000,00 €. Hiervon entfallen 1.051.000,00 € auf den energetischen Teil der Maßnahme. Die Mieterhöhung betrug 1,23 €/m². Hiervon sind 0,78 €/m² auf den energetischen Modernisierungsanteil entfallen.

Alle Angaben der Nebenkosten für die Gas-, Wasser- und Strompreise sind auf das Basisjahr 2011 unter Berücksichtigung des Preisniveaus berechnet worden.

Die Einsparung der Nebenkosten im Vergleich der Jahre 2004 und 2014 beträgt 1,73 €/m² Wohnfläche – 0,96 €/m² Wohnfläche = 0,77 €/m² Wohnfläche, wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:

Dies bedeutet, dass sich die modernisierungsbedingte Mieterhöhung für den energetischen Teil der Modernisierung mit 0,78 €/m² mit der Einsparung der Nebenkosten aufhebt. Bei zu erwartenden zukünftigen Preissteigerungen für die Energieversorgung der Gebäude werden sich daher weitere Einsparungen bzw. durch den gesenkten Energieverbrauch des Gebäudes nur moderat steigende Nebenkosten ergeben.

Die dargestellte Kompensation der energetischen Mieterhöhungskosten ist ein Durchschnittswert der beiden Objekte. Diese Daten geben den Verbrauch und die Kosten der Objekte wieder und können bei einzelnen Mietern je nach Nutzerverhalten abweichen. Wesentlich ist bei den Einsparungen von Heizkosten, dass der Mieter richtig heizt und lüftet und somit die Wärmedämmung und/oder die neuen Fenster für sich nutzt. Das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten ist auch sehr wichtig um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.

Die dargestellte Kompensation der energetischen Mieterhöhungskosten ist ein Durchschnittswert der beiden Objekte. Diese Daten geben den Verbrauch und die Kosten der Objekte wieder und können bei einzelnen Mietern je nach Nutzerverhalten abweichen. Wesentlich ist bei den Einsparungen von Heizkosten, dass der Mieter richtig heizt und lüftet und somit die Wärmedämmung und/oder die neuen Fenster für sich nutzt. Das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten ist auch sehr wichtig, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.

Die Mieterhöhung kann je nach Förderungsart der Objekte (öffentlich gefördert oder frei finanziert) und der daraus resultierenden Finanzierungsmöglichkeit unterschiedlich ausfallen.