Häufig gestellte Fragen von Mietern

 

 

Mit Ihren Fragen können Sie sich gerne an unsere Kundenbetreuer Vermietung und Kundenbetreuer Technik wenden.

Einige besonders häufig gestellten oder wichtigen Fragen haben wir nachfolgend zusammengefasst:

 


 

Ich möchte einen Glasfaseranschluss der Deutschen Telekom nutzen. Darf ich das?

Neu-Isenburg erhält als eine der ersten Städte Deutschlands ein flächendeckendes Glasfasernetz, über das verschiedene Dienste, wie TV, Telefon und Internet, genutzt werden können.

Die GEWOBAU hat der Deutschen Telekom die Zustimmung erteilt, den gesamten Gebäudebestand an das Glasfasernetz anzuschließen, um Ihren Mietern die Nutzung zu ermöglichen. Falls Sie einen solchen Anschluss nutzen möchten, müssen Sie diesen selbst beauftragen und bezahlen.

Die "Kündigung" der Kabel-TV- oder Gemeinschaftsparabolantennen-Nutzung ist nicht möglich. Diese Kosten werden nutzungsabhängig weiterhin über die Betriebskosten abgerechnet.

Bitte beachten Sie dies, wenn Sie einen zusätzlichen Vertrag abschließen!

 

   

 

 

Wie kann ich ausländische Fernsehprogramme empfangen?

Sofern die Programme nicht bereits im "normalen" Angebot enthalten sind, bietet die Firma Unitymedia für fast alle Häuser ausländische Programmpakete an, die mit einem digitalen Decoder empfangen werden können. Weitere Informationen können Sie bei Herrn Caglayan unter der Telefonnummer 0170/4113077 oder Fax 06102/320994 erhalten.

 

   

 

 

Wen kann ich ansprechen, wenn das Kabelfernsehen ausgefallen oder gestört ist?

Es kommt darauf an, über welche Firma das von Ihnen bewohnte Haus versorgt wird.

  • Firma TeleColumbus (früher EWT und davor Bosch): 0800 5223588
  • Firma Unitymedia (früher: Iesy bzw. DeTeKabelService): 01805 / 660 100

Wenn Sie nicht wissen, über welches Unternehmen Ihre Wohnung versorgt wird, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Kundenbetreuung Technik

 

 

 

Der Personenaufzug funktioniert nicht, was soll ich tun?

  • Falls Sie im Aufzug eingeschlossen sein sollten, drücken Sie die Taste des Notrufes mindestens drei Sekunden. Ein Mitarbeiter der Notrufzentrale wird mündlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und sich nach der Art der Störung erkundigen. Sie können normal sprechen, das Mikrofon ist verdeckt eingebaut. Die Notrufzentrale wird erforderliche Maßnahmen einleiten und bis zu Ihrer Befreiung den Kontakt aufrecht erhalten.
  • Andernfalls:

 

 

 

An wen wende ich mich, wenn die Heizung einmal nicht funktioniert?

  • Falls die Zentralheizung im Haus von der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH betrieben wird, melden Sie den Defekt bitte  unter der Telefonnummer 06102/246-399 direkt an die Stadtwerke.
  • Andernfalls:
    • Während der Geschäftszeiten: Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Kundenbetreuung Technik
    • Außerhalb der Geschäftszeiten: Rufen Sie bitte unseren Notdienstmitarbeiter unter der Telefonnummer 0175/2020731.

Bitte beachten Sie, dass wir keine unnötigen Kosten übernehmen können, die dadurch entstehen, dass ein Notdienst beauftragt wurde, obwohl dies nicht zwingend notwendig war.

 

 

 

 

Was soll ich tun, wenn in meiner Mietwohnung etwas defekt ist?

Sie können sich entweder während der Sprechstunden an die Mitarbeiter der Kundenbetreuung Technik wenden oder außerhalb dieser Zeiten anrufen. Sollte der Schaden außerhalb der Geschäftszeiten eintreten, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

  • Wenn es sich nicht um einen Notfall, wie bei einem Wasserrohrbruch o.ä. handelt, wenden Sie sich bitte bei nächster Gelegenheit an die Mitarbeiter der Kundenbetreuung Technik

  • Sollte der Schaden sofort behoben werden müssen, um eine Ausweitung oder schwerwiegende Nachteile zu verhindern, wenden Sie sich bitte an unseren Notdienstmitarbeiter unter der Telefonnummer 0175/2020731. Er wird weitere Veranlassungen treffen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine unnötigen Kosten übernehmen können, die dadurch entstehen, dass ein Notdienst beauftragt wurde, obwohl dies nicht zwingend notwendig war.

 

 

 

Warum kann sich Schimmel in der Wohnung bilden und wie vermeide ich ihn?

Für die Entstehung von Schimmel in Wohnungen ist Feuchtigkeit erforderlich. Daher müssen Sie durch richtiges Heizen und Lüften der Feuchtigkeit entgegenwirken. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Diese Informationen haben wir auf unserem Merkblatt im Oktober 2010 an alle Mieter verteilt. Falls Sie dieses nicht mehr zur Hand haben oder nicht bei uns wohnen, können Sie das Merkblatt im PDF-Format hier anzeigen lassen oder herunterladen.

Falls Sie zu dem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenbetreuerin.

 

 

 

 

Wann sind die Müllabfuhrtermine?

Die Abfuhrtermine können Sie dem Terminkalender entnehmen, der vom Dienstleistungsbetrieb der Stadt Neu-Isenburg (DLB) herausgegeben wird.

 

 

 

 

Wann erfolgt die Sperrmüllabfuhr?

Der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Neu-Isenburg (DLB) holt Ihren Sperrmüll kostenlos ab. Falls Sie Sperrmüll entsorgen möchten, vereinbaren Sie bitte mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Abfuhrtermin unter der Telefonnummer 06102/781-0 einen Termin. Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend der Abholung, getrennt nach brennbarem und nicht brennbarem Sperrmüll an der Straße bereitgestellt werden.

 

 

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